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  1. Hallo Miteinander, meine Reifen (Conti Trial Attac) sind nach meiner Karnischen Alpen/Dolomitentour fällig. Würde gerne den neuen TKC 70 testen, da er meinem Fahrstil mehr entspricht, (fahre gerne mal engere Pfade, abseits des Asphaltbandes). Leider gibt es keine Freigabe, und Conti hat auch kein gesteigertes Interesse an unseren paar 955i im Gegensatz zur allgegenwärtigen GS! Wer hat einen Idee, wie man ohne größeren, zusätzlichen Kostenaufwand, den Reifen für die 955i freigeben kann? Den TKC 70 würde ich mir in München montieren lassen und auch gerne den Prüfer damit um den Block fahren lassen, aber das er den Spaß hat und ich 300 Euronen für seine wohlwollende Expertise auf den Tresen schmeiss, nein danke! Grüße aus Santa Fosca!
  2. Hallo zusammen! Es führt im Forum immer zu leidenschaftlichen Diskussionen, wenn es um Reifenfreigaben geht. Ganz neu ist nun gesetzlich geregelt, wie bei abweichenden Reifengrößen zu verfahren ist. Bisher hat eine Freigabe des Reifenherstellers zum entsprechenden Motorradmodell ausgereicht. Bisher....... Im neuesten Verkehrsblatt, auch auf der App von "Motorrad" nachzulesen, steht beschrieben, dass ab 2020 eine abweichende Reifengröße eintragungspflichtig ist. Es muss bei TÜV, Dekra oder GTÜ begutachtet werden und eingetragen werden. Die Regeleung gilt für alle Reifen ab Herstellungsdatum 2020 und ab dem Jahr 2025 für alle Reifen. Wird dies nicht beachtet, führt die Missachtung unweigerlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Viele Grüße joe
  3. Moin, ich weiß, das Thema ist überall schon mehrfach aufgekocht worden, aber es gibt neue Erkenntnisse, die nicht typbezogen sind, und so setze ich das Thema in das Benzingerede. Anlaß war ein unwissender Polizist und mein Bedarf an neuen Reifen in ca. 500 Km. Der nette Ordnungshüter erklärte mir im Vorbeigehen als ich meine dicke Eule auf dem Gehweg abstellte, daß ich einen zu breiten Reifen auf der Hinterradfelge habe. Ich muß wohl etwas verwirrt geschaut haben, da er mir erklärte, daß Reiseenduros immer einen 150er Hinterreifen haben. Das kurze Vorzeigen meines Fahrzeugscheins für die Explorer V201 (Baujahr 2016) konnte ihn von seiner Fehlinformation überzeugen. Und dann war ich wieder bei meinem Reifenthema, da ich absehbar neue Gummis brauche. Metzeler hat jetzt den Touren-Sportreifen Roadtec 01 als Nachfolger für den Z8 gebracht (der Z6 war damals auf der 955er klasse). Was der Michelin PilotRoad 4 Trail auf der Tiger kann, weiß ich inzwischen, also mal was Neues. Nach Aussage von Metzeler gibt es den 01 in den für die 709er/ frühe Explorer benötigten Größen 110/80 R 19 59V und 150/70 R 69V und auch für die Explorer > 2016/Tiger 1200 in 120/70 ZR 19 60W und 170/60 ZR 17 72W. Natürlich Alles ohne "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" für unsere Tiger. Also bei den Sachverständigen-Organisationen (TÜV, Dekra, GTÜ) vor Ort mal vorbeigeschaut und das Thema ZR-Reifen statt R-Reifen angesprochen. Zu meinem Erstaunen gab es von 3 verschiedenen Sachverständigen 3 gleiche Antworten . Ich hätte mit mindestens 5 Meinungen gerechnet. So leicht gebe ich nicht auf und habe das Freigabethema angesprochen (nur für Deutschland, alle Anderen brauchen nicht weiterlesen). Aus den 3 Aussagen kristallisierte die folgende einheitliche Aussage heraus (hat wohl für Alle eine Schulung gegeben): Grundsätzlich: Die Angaben im "Fahrzeugschein" (Zulassungsbescheinigung Teil 2, der kleine zum Mitnehmen) sind bezüglich Geschwindkeitsindex und Traglastindex nur die Mindestanforderungen. Höhere Indices dürfen immer und sind problemlos. Jetzt zu den Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Hier gibt es 3 Klassen von Motorradfahrern. 1. Alte Zulassung oder Zulassung des Fahrzeugtyps über das KBA (nationales Recht) Hier sind im Fahrzeugschein die zulässigen Reifenhersteller und -Typen vermerkt. Da diese Reifen uralt sind und nicht mehr im Handel zu finden sind, kann man neuere Reifentypen aufziehen, sofern man die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers bzw. des Reifenherstellers mit Stempel und Unterschrift hat. Dieser Zettel ist mitzuführen. Wichtig für die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist, daß Bescheinigung und Fahrzeugmodell exakt zueinander passen. So geht eine Bescheinigung für eine 955er (709EN) nicht für eine 885er (T709) durch, auch wenn es quasi das gleiche Mopped ist. 2. Zulassung nach EU-Recht Hier hat man in den Zulassungspapieren nur die allgemeinen Reifenangaben (Breite/Höhe Bauart Lastindex Geschwindigkeitsindex), jedoch steht im Bemerkungsfeld in der Regel "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Jetzt wird es wieder blöd. Die Betriebserlaubnis für das Mopped kann man bei jeder Prüforganisation einsehen, sind so ca. 300 Seiten Text . Hat man den Text bezüglich Betriebserlaubnis in den Papieren, braucht man nach offizieller Lesart auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Hierbei ist es unerheblich, daß ein Schreiben von T existiert, das es seit Zeiten der 1050er (115NG) keine Reifenbindung mehr gibt. Verstehe wer will . 3. Zulassung nach EU-Recht mit weniger Bemerkung Hier sind die glücklichen Tigerfahrer , weil sie der Bescheinigungskram nicht zu kümmern braucht. Hier fehlt der Satz aus 2. in den Papieren und es steht nur sinngemäß, daß die Reifen beide von einem Hersteller sein müssen bzw. überhaupt nix. Hier kann man unter Beachtung der allgemeinen Reifenangaben als Minimum alle Reifen montieren, die der Markt hergibt. Diesen Zustand erreicht man z.B. Eintragung einer geänderten Felgengröße (SuMo-Umbau), durch die Eintragung eines Austragungsgutachten der Prüforganisation oder indem man die Tussi nette Dame auf der Zulassungstelle dichtquatscht und ihr glaubhaft versichert, daß der Satz wegen bestehendem EU-Recht sinnlos ist. Das hat bei mir geklappt. Also bei jeder Anmeldung oder Eintragung auf der Zulassungsstelle darauf achten, daß der Satz bei Umbauten gelöscht wird (es ist nicht mehr das Fahrzeug im Zustand der Erteilung der Betriebserlaubnis) oder schlicht "vergessen" wird. Wird man ganz kleinlich, müßte bei jeder Eintragung eines Anbauteils mit Teilegutachten (Abnahme erforderlich) der Text mit der Betriebserlaubnis gelöscht werden. Die Zulassungsstellen sind nur zu "uninformiert". In den Fällen 2 und 3 hat man den Vorteil gegenüber 1. daß die Rennleitung bei einer Kontrolle nachweisen muß, daß man einen nicht zulässigen Reifen fährt. Also in D wiehert der Amtsschimmel fröhlich weiter und als Fahrer sollte man besser nicht nach dem SInn fragen. Übrigens ist nach Aussagen der Sachverständigen die Unbedenklichkeitsbescheinigung, falls man sich mal auf die Schnauze packt wegen wegrutschendem Vorderrad, nichts wert und zieht den Reifenhersteller nicht in die Haftung. Sachverständiger: "Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eigentlich nix wert und sagt nur, daß du keinen absoluten Schrott auf der Felge hast, außer es gibt einen Produktionsfehler." Der Nachweis eines Produktionsfehlers obliegt dann aber einem anderen Unfallsachverständigen.... Ob natürlich die Heißdüse bei der Rennleitung bei der nächsten Kontrolle diese Feinheiten auch alle kennt, steht auf einem anderen Zettel. Im Bedarfsfall muß man sich halt dem "Bildungsauftrag" stellen. Übrigens hätte ich ja so den Roadtec 01 ohne Bescheinigung montieren können, aber der Markt gab ihn nicht her. So wird es der nächste Satz PiRo 4 Trail.... Ich hoffe jetzt sind alle verwirrt und schöne Grüße Jens
  4. Hallo, da ich die letzten 15 Jahre auf der Skorpion mit Avon-Reifen so richtig zufrieden war habe die Absicht beim ersten Reifenwechsel die Tiger auch damit zu besohlen. Das Problem war, dass existierende Reifenfreigaben bisher nicht für den Typ C201 verfügbar waren. Deshalb habe ich bei AVON angefragt und umgehend Antwort bekommen. Ich will hier keine Diskussion über den besten Reifen lostreten aber vielleicht hilft es auch anderen diese Freigabe zu kennen. Gruß Andreas. AVON_Tiger_800_XR_-_XRX_-_XRT_16-_C201.pdf
  5. Hallo, Welche Reifen fährt man heute so auf einer Tiger 900 T400? Meine sind runter und ich brauche neue. Habe nur alte Berichte gefunden.
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