Soo... ich habe den örtlichen TÜV besucht ein eine wirklich lustige und freundliche Beratung erfahren.
Es gibt eine TÜVinterne Arbeitsanweisung, die für alle Prüfdienste gilt DIese besagt das:
- kommst du mit einem Motorrad mit ABE zur HU, so wird nur die Reifengröße usw. kontrolliert, nicht aber der Hersteller und Typ des Reifens. Stimmt die Größe, Geschwindigkeit, Gewicht bekommst du den Stempel.
- wie die Polizei das handhabt ist dem TÜV egal.
- Reifenbindungen auszutragen ist grundsätzlich untersagt.
Falls du da also einen TÜVler gefunden hast, der eine Reifenbindung austrägt, so hat er zumindest Abmahnung oder Entlassung für dich riskiert.
Was im Endeffekt dabei raus kam entspricht :
Allerdings soll sich "bald" (wann immer das sein mag) wieder was ändern.