Ich hatte noch nicht das Glück, eine Polizeikontrolle mit Geräuschmessung zu haben... aber das hier finde ich interessant... Man sollte im Fall einer Prüfung wohl schnell ein zwei Fotos machen
Kommt übrigens aus der EU Vorschrift, aus der der ganze Spaß abgeleitet wird
2.2.3.2. Prüfgelände (Abbildung 2)
Als Prüfgelände darf jeder Platz verwendet werden, an dem es keine nennenswerten akustischen Störungen gibt. Insbesondere eigenen sich dazu ebene Flächen, die mit Beton, Asphalt oder einem anderen harten Material überzogen sind und eine hohe Schallreflexion aufweisen; ausgeschlossen sind Flächen aus festgewalzter Erde. Das Prüfgelände muß mindestens die Abmessungen eines Rechtecks haben, dessen Seiten 3 m von den Umrissen des Kraftrads (ausschließlich Lenker) entfernt sind. Innerhalb dieses Rechtecks darf es keine nennenswerten Hindernisse geben, beispielsweise andere Personen als den Fahrer und den Beobachter.
Das Kraftrad ist innerhalb des vorgenannten Rechtecks so aufzustellen, daß das Meßmikrophon zu eventuell vorhandenen Bordsteinkanten einen Abstand von mindestens 1 m hat.