da ich gerade auch mehrfach damit beschaäftigt bin und neben den Handschuhen mit CE, das "dauerhafte" Tragen der Warnweste und den erforderlichen Reflektoren am Helm bald schon kirre bin,
habe ich mir einige Info´s geholt.
Auch der Alkoholtester muss immer noch mitgeführt werden, es wird nur nicht mehr geahndet....
Quelle Reflektorpflicht am Helm von Tante Louise:
https://www.louis.de/fuer-die-motorradreise/laender/frankreich
Aus dem Korsika Forum wird dies genauso belächelt wie das CE Zeichen, aber wie oben zu lesen ändert sich sowas wohl schnell. Ebenso muss die Warnweste nur im Pannenfall getragen werden.
Hier Statement des ADAC:
Sehr geehrter Herr,
In Frankreich besteht für alle Fahrer und Beifahrer von Krafträdern (auch Trikes und Quads) Helmpflicht.
Verstöße gegen die Helmpflicht werden mit Geldbußen ab 90 Euro geahndet. Zusätzlich zur Geldbuße ist auch noch die Sicherstellung des Kraftrades möglich.
Generell sind im EU-Ausland sowie in der Schweiz nur Schutzhelme zugelassen, die entsprechend der ECE-Regelung (Economic Commission of Europe) Nr. 22 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach dieser ECE-Regelung vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Dieses ECE-Genehmigungszeichen (in der Regel im Helm als Sticker angebracht) ist die Garantie, dass der Helm nach amtlich festgelegten Qualitätsmindestanforderungen gefertigt und kontrolliert worden ist. Grundsätzlich erfüllen die Helme, die in Deutschland im Fachhandel erhältlich sind, diese Voraussetzungen.
Die Verwendung reflektierender Aufkleber bezieht sich nur auf den Vertrieb von Motorradhelmen in Frankreich.
Sie sind mithin nicht verpflichtet Reflexstreifen nachträglich anzubringen.
In Frankreich gilt die Warnwestenpflicht auch für Kraftradfahrer. Verstöße gegen die Warnwestenpflicht werden mit Geldbußen ab 90 Euro geahndet.
Auto- und Motorradfahrer, die ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Sie muss vor Verlassen des Fahrzeugs angelegt werden.
Nach unserem Kenntnisstand besteht keine permanente Tragepflicht.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Magdalena Schureck
Juristische Zentrale
Internationales Recht
ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München
Tel. (089) 76 76 2178, Fax (089) 76 76 25 99